EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

2 in 1: Kostenvoranschlag und Behandlungsvertrag – eine Win-win-Lösung für Sie und Ihre Patienten

Fehler in Ihrer Rechnung oder bei der wirtschaftlichen Aufklärung erschüttern das Vertrauen des Patienten in Sie als Arzt. Informieren Sie Ihre Patienten daher immer über alles Relevante schriftlich! Damit das […]

Renate Tief

31.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Fehler in Ihrer Rechnung oder bei der wirtschaftlichen Aufklärung erschüttern das Vertrauen des Patienten in Sie als Arzt. Informieren Sie Ihre Patienten daher immer über alles Relevante schriftlich! Damit das für Sie nicht jedes Mal zum aufwendigen Verwaltungsakt wird, kombinieren Sie Kostenvoranschlag und Behandlungsvertrag. Ich zeige Ihnen hier, worauf es dabei ankommt:

Ihre Patienten möchten Sicherheit in Bezug auf die Kosten, die sie tragen müssen. Klären Sie sie deshalb vor Behandlungsbeginn genau darüber auf. Schlüsseln Sie am besten die einzelnen Leistungen und die jeweiligen Kosten auf und stellen Sie Ihrem Patienten einen Kostenvoranschlag aus. Erläutern Sie Ihrem Patienten, welche Leistungen Sie bei ihm auf jeden Fall erbringen und welche Leistungen mit welchen Kosten ggf. zusätzlich anfallen können.

Gehen Sie vom Maximum aus

Wichtig ist, dass Ihr Patient den Betrag kennt, den er im ungünstigsten Falle zahlen muss. Rechnen Sie hinterher noch Leistungen ab, die nicht besprochen waren, und begründen Sie diese damit, dass Sie das vorab nicht abschätzen konnten, haben Sie einen Patienten verloren. Menschen, die so behandelt werden, fühlen sich abgezockt – und das zu Recht!