2.1 Diese Regeln und Gesetze sind uns wichtig:
Regeln
- Das Rauchen ist nur in den Pausenzeiten und nach Absprache möglich. Bitte gehe hier immer auf die Kollegen zu, mit denen Du gerade im Dienst bist.
- Gib immer Bescheid, wenn Du die Station verlässt. Wir suchen Dich sonst und würden uns Sorgen machen. Pflege ist Teamarbeit und hier geht es nur miteinander. Wir alteingesessenen Teammitglieder bemühen uns ebenfalls, darauf zu achten, dass wir Dich immer informieren und uns mit Dir absprechen.
- Das private Handy darf nicht in der Kitteltasche getragen werden. Die Nutzung ist nur in Deiner Pause erlaubt.
- Das Tragen von Schmuck, Uhren und Nagellack ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich verboten.
- Die vom Krankenhaus zur Verfügung gestellte Dienstkleidung und das Namensschild musst Du immer tragen.
- Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist bei uns das Tragen von Arbeitsschuhen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen (geschlossene Schuhe, feste Sohle und Profil), Pflicht.
Gesetze
Anbei die wichtigsten Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, in der Übersicht.

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