Abmahnungen vermeiden

5.000 € gespart: Mit unserer Checkliste vermeiden Sie Abmahnungen für Ihre Facebook-Seite

Immer mehr Einrichtungen der Seniorenpflege nutzen soziale Netzwerke wie Facebook, um ihre Dienstleistungen vorzustellen, neue Mitarbeiter zu gewinnen oder Angehörige auf dem Laufenden zu halten. Auch Tagespflegen profitieren von der […]

Mark Schmolke

17.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Immer mehr Einrichtungen der Seniorenpflege nutzen soziale Netzwerke wie Facebook, um ihre Dienstleistungen vorzustellen, neue Mitarbeiter zu gewinnen oder Angehörige auf dem Laufenden zu halten. Auch Tagespflegen profitieren von der Sichtbarkeit im Netz – allerdings nur, wenn sie dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Denn Fehler im Umgang mit personenbezogenen Daten, Fotos oder Impressumspflichten können schnell abmahnfähig sein und bis zu 5.000 € je Einzelfall kosten.

Hier sind 5 rechtlich besonders relevante Aspekte, die Sie beim Betrieb einer Facebook-Seite für Ihre Tagespflegeeinrichtung unbedingt beachten sollten.

Impressumspflicht

Auch Facebook-Seiten unterliegen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz). Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

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