EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

5 Tipps, damit alle Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben zur manuellen Aufbereitung einhalten

Das Medizinproduktegesetz (MPG) verlangt von Ihnen einen validierten Aufbereitungsprozess. Bei der manuellen Aufbereitung ist das gar nicht so einfach. Deshalb müssen Sie für Ihre Mitarbeiter das korrekte Vorgehen in einer […]

Renate Tief

27.12.2024 · 4 Min Lesezeit

Das Medizinproduktegesetz (MPG) verlangt von Ihnen einen validierten Aufbereitungsprozess. Bei der manuellen Aufbereitung ist das gar nicht so einfach. Deshalb müssen Sie für Ihre Mitarbeiter das korrekte Vorgehen in einer Arbeitsanweisung festhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Mitarbeiter dabei Schritt für Schritt vorgehen. Nutzen Sie diese Anleitung für Ihre Arbeitsanweisung.

Stichwort „Arbeitsschutz“: Das gilt für die Aufbereitung Während der Aufbereitung von Medizinprodukten tragen Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebene Schutzkleidung. Das RobertKoch-Institut empfiehlt:

  • schnittfeste Handschuhe
  • flüssigkeitsdichte, langärmlige Schutzkittel (oder Plastikschürze über Bereichskleidung)
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzbrille

Bei der Aufbereitung müssen Sie immer die Herstellerangaben beachten. Weichen Sie davon ab, müssen Sie die Abweichung begründen und dokumentieren. Außerdem müssen Sie zusätzlich gewährleisten (und beweisen), dass die Funktionalität und die Anwendungssicherheit trotzdem gewährleistet sind.