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5 wichtige Fakten zu Wegeunfällen von Mitarbeitern

Unfälle ereignen sich nicht nur auf der Arbeit, sondern auch auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg. Das Positive hierbei ist immerhin: Für solche Wegeunfälle besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. […]

Nicole Ott

27.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Unfälle ereignen sich nicht nur auf der Arbeit, sondern auch auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg. Das Positive hierbei ist immerhin: Für solche Wegeunfälle besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Teufel steckt allerdings – wie so oft – auch hier im Detail. Informieren Sie sich in diesem Beitrag, wie Ihre Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg versichert sind.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für alle Mitarbeiter auch auf dem Weg zur Arbeit

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII sind Ihre Mitarbeiter auf dem direkten Weg zur Arbeit und auf dem direkten Heimweg gesetzlich unfallversichert. Unfallversicherer und damit Ihr Ansprechpartner ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheit- und Wohlfahrtspflege (BGW). Rund um Wegeunfälle gibt es viel Halbwissen und auch einige Mythen, die sich nach einer genaueren Betrachtung, auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nicht halten lassen. Informieren Sie sich daher, wie es genau mit dem Versicherungsschutz bei Wegeunfällen aussieht, und geben Sie diese Informationen an Ihr Team weiter.

Versicherungsschutz beginnt und endet an der Haustür

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Wegeunfälle beginnt und endet in dem Moment, in dem der Versicherte die Haustür (nicht die Wohnungstür) durchschreitet, um sich auf den Weg zur Arbeit zu machen. Das heißt: Wer im Hausflur stürzt und sich verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert; wer vor der Haustür stürzt, aber schon.

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