Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter und die daraus eventuell resultierenden Gefahren zu beurteilen. Anschließend müssen Sie daraus entsprechende Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter ableiten und deren Wirksamkeit regelmäßig überprüfen. Seit dem 1. Januar 2019 muss Ihnen zusätzlich – anlassunabhängig – eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG)). Sensibilisieren Sie dafür immer wieder auch Ihr Praxisteam! Mit unserer Hilfe und unserer praktischen Muster-Checkliste fällt es Ihren Mitarbeitern leichter, gemeinsam mit Ihnen die Gefährdungsfaktoren in Ihrer Praxis aufzudecken.
Gehen Sie nach diesem 7-Punkte-Plan vor:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit überprüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Wichtige Maßnahmen zur Risikominimierung für werdende Mütter
- Beurteilen Sie alle Tätigkeitsbereiche in Ihrer Praxis auch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen einer werdenden Mutter. Sie haben die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 MuSchG durchzuführen.
- Halten Sie schriftlich fest, ob während einer Schwangerschaft diese Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen bzw. unter welchen Bedingungen diese nur stattfinden dürfen.
- Führen Sie auch auf, welche Änderungen in den Abläufen ggf. vorzunehmen sind, um eine werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind bei einer Weiterbeschäftigung zu schützen.
- Die vorliegende „normale“ Gefährdungsbeurteilung, die für alle Mitarbeiter gilt, unterstützt Sie dabei. Halten Sie aber Ihr Ergebnis in einer eigenen Tabelle fest. Darin beschreiben Sie alle Tätigkeiten der Schwangeren in den einzelnen Bereichen, die mögliche Gefährdung für die werdende Mutter und ob eine Weiterbeschäftigung unter den gleichen oder anderen Bedingungen erlaubt ist.