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Elektronischer Leistungsnachweis: Erst die Kür, dann die Pflicht

Wussten Sie, dass Sie zukünftig Ihre Leistungsnachweise im Rahmen der Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr per Hand, sondern elektronisch erfassen müssen? Falls nicht, sollten Sie sich die folgenden Termine merken: Packen Sie […]

Annett Urban

26.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Wussten Sie, dass Sie zukünftig Ihre Leistungsnachweise im Rahmen der Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr per Hand, sondern elektronisch erfassen müssen? Falls nicht, sollten Sie sich die folgenden Termine merken:

  • Ab dem 01.09.2024 werden der elektronische Leistungsnachweis und das gesamte Prozedere für 3 Monate auf Praxistauglichkeit erprobt.
  • Ab dem 01.12.2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen elektronisch zu erfassen und den Leistungsnachweis nicht mehr in Papierform, sondern digital bei den Kassen zur Abrechnung einzureichen.
  • Ab dem 01.12.2026 sind Sie verpflichtet, ambulante Leistungen nach §§ 36, 39 und 45b SGB XI digital zu erfassen und dann den elektronischen Leistungsnachweis bei der Abrechnung per DTA-Datei einzureichen.

Packen Sie es jetzt an!

Wenn Sie Ihre Leistungen immer noch ohne digitales Endgerät erfassen und Ihre Leistungsbögen per Hand ausfüllen, sollten Sie die Umsetzung nicht auf die lange Bank schieben, denn Sie haben nur noch knapp 23 Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten. Sind Sie bis zum Ende der Übergangszeit zur Umstellung nicht bereit, kann es Ihnen passieren, dass Sie nicht mehr mit den Kostenträgern abrechnen können.

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