Qualitätssicherung

Machen Sie Ihren Pflegedienst zum Experten in Sachen Beratungsbesuch

ehen Sie die Durchführung von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI als notwendiges Übel, das erledigt werden muss? Schade, denn die Durchführung von Beratungsbesuchen kann in mehrfacher Hinsicht […]

Annett Urban

26.08.2024 · 5 Min Lesezeit

ehen Sie die Durchführung von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI als notwendiges Übel, das erledigt werden muss? Schade, denn die Durchführung von Beratungsbesuchen kann in mehrfacher Hinsicht zu einem großen Gewinn in Ihrem Pflegedienst werden. Warum das so ist und worauf Sie bei der Durchführung von Beratungsbesuchen achten müssen, erfahren Sie in dieser und der nächsten Ausgabe von „pdl.konkret ambulant“.

Egal, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch

Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegeldempfängern handelt es sich sogar um eine Pflicht. Pflegesachleistungsempfänger – also Ihre Pflegekunden mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen – können freiwillig einen Beratungsbesuch erhalten.

Pflicht zum Beratungsbesuch Pflegegeldbezieher müssen bei:

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Jede Ausgabe beinhaltet wertvolle Arbeitshilfen, die Sie als PDL direkt umsetzen können, handfeste und sofort verständliche Anleitungen, die ihren Praxistest erfolgreich bestanden haben, und Checklisten, mit denen Sie garantiert nichts vergessen können und immer auf der sicheren Seite sind.