Verfahrensregeln

So erstellen Sie eine Verfahrensregelung

Der Expertenstandard gibt vor, dass Sie für Ihren Pflegedienst eine in­dividuelle Verfahrensregelung zur Kontinenzförderung erstellen sollen. Nachfolgend finden Sie eine Beschrei­bung des Vorgangs, wie Sie diesen in ei­ner Verfahrensregelung formulieren […]

Annett Urban

12.08.2024 · 4 Min Lesezeit

Der Expertenstandard gibt vor, dass Sie für Ihren Pflegedienst eine in­dividuelle Verfahrensregelung zur Kontinenzförderung erstellen sollen. Nachfolgend finden Sie eine Beschrei­bung des Vorgangs, wie Sie diesen in ei­ner Verfahrensregelung formulieren kön­nen. Den Mustertext können Sie gern individuell für Ihren Pflegedienst anpas­sen und nutzen.

Hinweis

Im Premiumbereich können Sie sich die gesamte Verfahrensregelung für Ihren Pflegedienst kostenlos herunter­laden. Passen Sie diese stets individuell an.

Muster: Verfahrensregel zur Kontinenzförderung
Thema: Kontinenzförderung



Definition Harninkontinenz: Harninkontinenz ist in Anlehnung an die „International Continence Society“ (ICS) jeglicher unfreiwillige Harnverlust / Urinabgang (ICS 2023).



Definition Stuhlinkontinenz: Stuhlinkontinenz ist der wiederkehrende unkontrollierte Stuhlgang über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten. (United European Gastroenterology – UEG 2022)



Ziele: Harn- und Stuhlinkontinenz sind weit verbreitete pflegerelevante Probleme, die für die betroffenen Menschen häufig mit sozialem Rückzug, sinkender Lebensqualität und steigendem Pflegebedarf verbunden sind. Durch frühzeitige Identifikation gefährdeter und betroffener Menschen und der gemeinsamen Vereinbarung spezifischer Maßnahmen können Kontinenzprobleme erheblich positiv beeinflusst werden. Darüber hinaus können durch Inkontinenz hervorgerufene Beeinträchtigungen reduziert bzw. kompensiert werden. Ziel ist es daher, dass bei jedem unserer Pflegekunden mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf die Kontinenz erhalten oder gefördert wird, identifizierte Harn- und/oder Stuhlinkontinenz beseitigt oder weitestgehend reduziert bzw. kompensiert werden.



Grundlage all unseres Handelns ist der Expertenstandard zur Kontinenzförderung (2024).



Geltungsbereich: Pflege



Zuständige Personen: Verantwortliche Pflegefachkraft, stellvertretende Verantwortliche Pflegefachkraft und Qualitätsbeauftragter
Beschreibung des Vorgangs zur Kontinenzförderung
1. Alle unsere 3-jährig examinierten Mitarbeiter verfügen über Beratungs-, Schulungs- und Informationskompetenz und aktuelles Wissen zum Thema „Kontinenzförderung und Inkontinenz“ sowie über die Kompetenz zur Identifikation von Risikofaktoren und Anzeichen für eine Harn- und/oder Stuhlinkontinenz. Ebenso verfügen unsere Mitarbeiter auch über Wissen und Beratungskompetenz bezüglich möglicher Komplikationen der Inkontinenz sowie über kontinenzfördernde Maßnahmen und Anwendung von Hilfsmitteln. Das Wissen unserer Mitarbeiter wird laufend durch gezielte Fortbildung und Vorhalten aktueller pflegefachlicher Literatur aktualisiert. Falls erforderlich, ziehen wir weitergebildete pflegerische Fachexperten zur fachlichen Unterstützung hinzu.



2. Unser Ziel ist es, dass wir frühzeitig etwaige Risikofaktoren für eine Inkontinenz bei unseren Pflegekunden erkennen. Denn nur so können wir gezielt und schnellstmöglich notwendige präventive Maßnahmen einleiten. Schon bei der Auf­nahme unseres Pflegekunden ermitteln wir bei der Informationssammlung bzw. der Pflegeanamnese routinemäßig die individuellen Ressourcen/Fähigkeiten und etwaige Probleme mit der Kontinenz. Insbesondere mit dem Risikofaktor „sexualisierte Gewalt“ bei Frauen gehen wir im Rahmen der Anamnese sensibel um.



3. Eine 1. Einschätzung erfolgt unmittelbar zu Beginn des Pflegeauftrags. Die Häufigkeit der Wiederholung legen wir indivi­duell, unter Beachtung der Kontinenzsituation und der identifizierten Risikofaktoren, für jeden Pflegekunden fest.



4. Werden Risikofaktoren und/oder Anzeichen für eine Inkontinenz erkannt, schätzen wir diese differenziert ein. Im Rahmen einer vertieften Einschätzung erfassen wir die individuelle Kontinenzsituation und ein (vorläufiges) Kontinenzprofil.



5. Im Rahmen einer differenzierten Einschätzung einer Inkontinenz erstellen wir eine ausführliche Anamnese inklusive einer körperlichen Untersuchung. Hierzu gehören, bei Bedarf in Absprache mit dem Arzt bzw. auf dessen Anordnung, bspw.



● Gewichtserfassung, ● Auffälligkeiten im Genitalbereich, ● Medikamente, ● Symptomatik der Inkontinenz sowie ● die Einschätzung körperlicher und geistiger Fähigkeiten.



Alle relevanten Aspekte und unsere Feststellungen dokumentieren wir im Formular „Einschätzung Kontinenz“.



6. Das Ergebnis der systematischen Einschätzung und das Kontinenzprofil bilden die Grundlage für den weiteren Pflegepro­zess. Bei der differenzierten Erfassung von Ressourcen und Risiken legen wir großen Wert darauf, insbesondere die subjektive Sicht unseres Pflegekunden zu dieser Problematik zu erfassen. Selbstverständlich für uns ist hierbei, dass wir das Thema bei unserem Pflegekunden einfühlsam und diskret ansprechen.



7. Wir bieten unseren Pflegekunden mit Kontinenzproblemen und ggf. ihren Angehörigen individuelle Information, Schulung und Beratung zur Kontinenzerhaltung oder -förderung sowie zur Kompensation von Inkontinenz und zum Einsatz von Hilfsmitteln an. Mit Zustimmung des Pflegekunden informieren und beteiligen wir auch die Angehörigen. Beratungen führen wir stets an einem ruhigen und ungestörten Ort durch.



8. Den Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die etwaigen Ablehnungen der notwendigen Maßnahmen doku­mentieren wir nachvollziehbar im Formular „Vertiefte Einschätzung Kontinenz“.



9. Wir erstellen einen Maßnahmenplan, der der Kontinenzsituation des Pflegekunden entspricht und zur Erhaltung oder Erreichung des angestrebten Kontinenzprofils beiträgt. Dabei planen wir gemeinsam mit dem Pflegekunden realistische Maßnahmen, die seine Wünsche und Bedürfnisse sowie eventuelle Einschränkungen in der Lebensqualität berücksich­tigen. Wir priorisieren kontinenzfördernde Maßnahmen gegenüber kompensierenden.



10. Unsere vereinbarungsgemäß durchgeführten Leistungen dokumentieren wir nachvollziehbar in der Pflegedokumenta­tion im Formular „Durchführungs-/Leistungsnachweis“. Die geplanten Aspekte und vereinbarten Maßnahmen beschrei­ben wir, ebenso wie Risiken, Ressourcen, Ziele und Probleme, detailliert in der Pflegeplanung.



11. Alle an der Versorgung Beteiligten werden umgehend über Ursachen, Maßnahmen und ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung informiert.



12. Die Effektivität der geplanten Maßnahmen wird in individuell festzulegenden Abständen durch die zuständige Pflegefach­kraft überprüft.



13. Die zuständige Pflegefachkraft entscheidet gemeinsam mit unserem Pflegekunden und ggf. seinen Angehörigen über die Fortführung bzw. etwaige Änderung der Maßnahmen.



14. Dieser Standard wird verbindlich von allen Mitarbeitern angewandt.
Zugehörige Unterlagen



● Pflegedokumentation ● Beratungsbogen ● Expertenstandard Kontinenzförderung in der Pflege ● Literaturliste ● Fortbildungsplan ● Pflegevisite

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