Haftung: Risiken, Verantwortlichkeiten & Schutz

Auto zerkratzt? So sieht es mit Ihrer Haftung als Arbeitgeber aus

Viele Ihrer Mitarbeiter kommen mit dem Pkw zur Arbeit und parken ihn auf dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Parkplatz. Immer wieder kommt es zu Schäden an geparkten Autos. Da […]

Judith Barth

13.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Viele Ihrer Mitarbeiter kommen mit dem Pkw zur Arbeit und parken ihn auf dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Parkplatz. Immer wieder kommt es zu Schäden an geparkten Autos. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Sie als Arbeitgeber für solche Schäden haften.

Praxisbeispiel

Clara Müller arbeitet als Pflegekraft im Seniorenheim „Sonnenschein“. Eines Morgens stellt sie ihr Fahrzeug auf dem Mitarbeiterparkplatz ab. Als sie zurückkommt, ist dieses auf der linken Seite verkratzt. Frau Müller wendet sich an die Heimleitung und bittet darum, ihr den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Parkplätze

Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass Mitarbeiterparkplätze praktisch und gegebenenfalls auch ein Element zur Mitarbeiterbindung sind. Aber: Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, dass Sie ihnen solche Parkplätze zur Verfügung stellen. Das ist ein freiwilliges Angebot, das Sie auch wieder streichen können.

Beachten Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht

Stellen Sie Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung, haben Sie die Verkehrssicherungspflicht für diesen Parkplatz. Das heißt konkret: l Sie müssen im Winter dafür sorgen, dass der Parkplatz gestreut und geräumt wird, wenn die Witterung dies notwendig macht. Wird der Parkplatz auch von Ihrem Spät- und Nachdienst genutzt, sollten Sie mit einem Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass der Winterdienst in der Zeit des Spät- und Nachtdienstes eingeschränkt ist. l Bei Sturm muss der Parkplatz gesperrt werden, wenn es dort Bäume gibt, deren Äste auf parkende Autos oder Mitarbeiter stürzen könnten. l Sie müssen für eine Beleuchtung sorgen, damit Ihr Nacht- und Spätdienst sicher zu den parkenden Autos kommt. l Abfallcontainer, die auf dem Parkplatz stehen, müssen gegen Wegrollen und Umfallen, z. B. bei Sturm, gesichert sein. Kommen Sie diesen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, müssen Sie Schäden, die Mitarbeitern hierdurch entstehen, ersetzen. Solche Schäden übernimmt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

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