Sie haben sie sicher schon gesehen, die Kleinbusse oder Pkw, die über und über mit Werbung beklebt sind. Vor allem für Vereine sind sie unterwegs – von der Jugendmusikschule bis zum Sportverein, aber eben auch für Tagespflegen und stationäre Pflegeeinrichtungen. Und sicher haben Sie in diesem Zusammenhang auch schon den einen oder anderen Werbebrief in der Post gehabt. Das Versprechen der Werbung ist immer gleich: ein neues Autos zum Nulltarif. Vielleicht haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, diese budgetsparende Variante der Fahrzeugbeschaffung in Betracht zu ziehen. Doch Vorsicht, im Kleingedruckten der Verträge lauert so mancher Stolperstein.
Bei fast allen Anbietern dieses Geschäftsmodells sind die Verträge in etwa gleich geregelt. Typischerweise enthalten sie die folgenden Regelungen zu Rechten und Pflichten:
- Der Anbieter strebt an, ausreichend Werbepartner zu gewinnen. Er garantiert jedoch weder den Erfolg noch den Zeitpunkt der Bereitstellung des Autos. Manchmal wird auch der Typ des Fahrzeugs von der Zahl der gewonnenen Werbepartner abhängig gemacht – und kann sich vor der Auslieferung noch ändern.
- Sie stellen dem Anbieter für die Akquise Kontaktdaten Ihrer Geschäftspartner sowie ein Referenzschreiben aus, aus dem hervorgeht, dass die Akquise im Auftrag Ihrer Einrichtung erfolgt.
- Als künftiger Nutzer verpflichten Sie sich, alle Betriebskosten sowie Wartung und Reparaturen zu tragen. Außerdem wird eine Vollkaskoversicherung verlangt.
- Es wird eine bestimmte Nutzungsdauer vereinbart (meist 3–5 Jahre). Dabei wird in der Regel auch die jährliche Kilometerleistung begrenzt.
- Am Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug kostenfrei in das Eigentum des Nutzers über. Sie müssen nur die Werbung entfernen lassen.
Regeln Sie, welche Werbung nicht auf Ihrem Fahrzeug stehen soll
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt noch zusätzlich schriftlich vereinbaren, auf welchen Wegen und durch wen Ihre Geschäftspartner als Werbepartner gewonnen werden sollen. So ersparen Sie sich, dass Ihre Partner verärgert sind, weil sich jemand scheinbar in Ihrem Namen im Ton vergreift. Außerdem sollten Sie Werbepartner ausschließen können. Vermutlich möchten Sie als Pflegedienst nicht Werbung für einen Saunaklub oder eine Spielhölle fahren. Sichern Sie sich als Notbremse eine Ausstiegsklausel!
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