Bewohner & Angehörige

KENNEN IHRE MITARBEITER DIE ENTSCHEIDENDEN STURZRISIKEN?

Sturzereignisse können für den Bewohner schwerwiegende Folgen haben. Deswegen müssen Ihre Mitarbeiter fit sein: sowohl in der Prophylaxe als auch im unmittelbaren Handeln bei einem Sturzereignis. Auf diese 4 Aspekte […]

Marcel Faißt

01.09.2024 · 5 Min Lesezeit

Sturzereignisse können für den Bewohner schwerwiegende Folgen haben. Deswegen müssen Ihre Mitarbeiter fit sein: sowohl in der Prophylaxe als auch im unmittelbaren Handeln bei einem Sturzereignis. Auf diese 4 Aspekte kommt es dabei besonders an.

Stürzt ein Bewohner, verändert dies meist seine gesamte Lebenssituation. Je nach Schwere des Sturzes sind die Ein­weisung in ein Krankenhaus, ein operativer Eingriff oder gar eine langwierige Rehabilitationsphase die Folgen. Oftmals mit nur kleinem Erfolg: Die Mobilität ist häufig eingeschränkter als zuvor. Ihre Einrichtung hat dabei eine wichtige Aufgabe. So sind Ihre Pflegefachkräfte gemäß „Nationalem Expertenstandard zur Sturzprophylaxe“ dazu angehalten, ein mögliches Sturzrisiko zu erkennen und bei Bedarf notwendige Interventionen einzuleiten.

Praxisbeispiel

Im Haus Abendruh zieht am späten Freitag­nachmittag die Bewohnerin Frau Müller ein. Aufgrund des anstehenden Wochenendes ist der Dienstplan mal wieder auf Kante genäht. Die Mitarbeiter konzentrieren sich auf die Umsetzung der praktischen Pflege und vernachlässi­gen das Anlegen der Dokumentation und Risikoerfassung. Bereits in der ersten Nacht stellt die Nachtwache fest, dass die Bewohnerin beim Toilettengang sehr gangunsicher ist. Am Samstagmorgen kommt es dann zum ersten Sturz: Die Bewohnerin ist stark seheingeschränkt und trägt eine Bril­le. Diese wird bei der morgendlichen Grundpflege verges­sen und Frau Müller stürzt auf dem Weg zum Frühstück, da sie eine Sitzbank, die im Flur steht, nicht als solche er­kennt. Zum Glück kam es zu keinen Verletzungen. Die Mit­arbeiter machen erst dann eine Risikoeinschätzung und stellen fest, dass Frau Müller sehr sturzgefährdet ist, vor allen Dingen aufgrund ihrer eingeschränkten Sehfähig­keit.

SORGEN SIE FÜR DAS ERFORDERLICHE FACHWISSEN

Auch der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob die Einrich­tung fachlich kompetent agiert. Und mit der regelhaften Indikatorenerfassung müssen Pflegeeinrichtungen auch Kennzahlen in Bezug auf die Sturzgefährung erheben und übermitteln. Deswegen ist es unabdingbar, dass Ihre Pfle­gefachkräfte über das notwendige Know-how im Umgang mit Sturzereignissen verfügen. Als PDL tragen Sie die Ge­samtverantwortung für die pflegerische Qualität. Um die Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen, führen Sie regelmäßige Schulungen durch.

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