Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verband der gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf die ab Januar 2025 geltenden neuen Vergütungen von Laborleistungen geeinigt. Dies betrifft vor allem die Leistungen aus dem Kapitel 32.2. EBM, etwa spezielle Laborleistungen, Kostenpauschalen für Entnahmematerial und die Kostenpauschalen für den Transport. Dies tangiert in erster Linie Laborärzte, aber nicht nur. Auch bei den Basisuntersuchungen im Kapitel 32.2 wurden Vergütungen gesenkt. Was Sie ab 01.01.2025 im Einzelnen erwartet, habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Für die Laborleistungen bleibt Ihr Honorar unverändert
Zumindest bleiben für den Hausarzt wichtige Laborleistungen aus dem Präsenzlabor von einer Absenkung verschont. Die Vergütung bleibt unverändert. Die betrifft das Honorar für
| EBM-Ziffer 32025 | Glukose | 1,60 € |
| EBM-Ziffer 32026 | TPZ | 4,70 € |
| EBM-Ziffer 32027 | D-Dimer | 15,30 € |