Der Umgang mit Betäubungsmitteln gehört zu den sensibelsten Bereichen in der Pflege. Fehler bei Dokumentation oder Vernichtung können erhebliche rechtliche Folgen haben.
Betroffen sind sowohl die Pflegeeinrichtung als auch die für die Vernichtung verantwortlichen Mitarbeiter und Sie als verantwortliche Führungskraft. Umso wichtiger ist es, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben genau kennen und darauf achten, dass diese konsequent umgesetzt werden.
Wichtig: Vernichtungspflicht beachten!
Die Vernichtungspflicht trifft nach § 16 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Eigentümer – nicht die Pflegeeinrichtung. Die Einrichtung handelt stets im Auftrag des Bewohners bzw. nach dessen Tod im Auftrag der Erben.
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