In Zeiten von Social Media erleben wir Ausbilder es immer öfter, dass unser junger Nachwuchs nicht mehr so sensibel mit Daten aller Art umgeht.
Bestimmt können Sie auch ganz viele ähnliche Erlebnisse berichten, nicht wahr? Es ist zu befürchten: Wenn unsere Lernenden so mit ihren eigenen Daten umgehen, werden sie vermutlich auch mit den Daten der Pflegekunden nicht sehr viel sensibler agieren. Sie sollten deshalb unbedingt spätestens im 2. Ausbildungsjahr eine Praxisanleitung zum Thema „Datenschutz“ durchführen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, stelle ich Ihnen jetzt vor!
Schritt 1: Ein Praxisbeispiel
Steigen Sie mit einem selbst gewählten Beispiel aus dem Arbeitsalltag ein. Wo und wie haben Sie es vor Kurzem erlebt, dass der Datenschutz (und/oder die Schweigepflicht) nicht eingehalten wurde? Fragen Sie Ihren Auszubildenden auch nach seinen Erfahrungen aus der Praxis: Welche Beispiele hat er schon erlebt?

Testen Sie jetzt „Praxisanleitung in der Pflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Praxisanleitung!
Jede Ausgabe bietet Ihnen Umsetzungshilfen und Handlungsempfehlungen zu allen aktuellen, ausbildungsrelevanten Inhalten, Tipps zur Organisation der Ausbildung sowie zur erfolgreichen Motivation und Führung ihrer Azubis.