Krisenbewältigung bedeutet für Sie und Ihre Mitarbeiter vor allem eines: Veränderung auf allen Ebenen. Je nachdem, welche Maßnahmen Sie einleiten wollen, müssen Sie Ihren Betriebsrat/Ihre Mitarbeitervertretung in die Entscheidung mit einbeziehen.
In allen Betrieben sollen die Arbeitnehmer an sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beteiligt werden. Dies dient dem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Beteiligung der Arbeitnehmer geschieht durch eine Belegschaftsvertretung.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Vertretung genau. Für kirchliche Träger gilt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Mitarbeitervertretungen (MAV) sind den Betriebsräten vergleichbar. Sonstige private Träger haben Betriebsräte, öffentliche Träger haben Personalräte.
DAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN MITARBEITERVERTRETUNG UND BETRIEBSRAT
Der Betriebsrat hat genau definierte Rechte, die er notfalls vor Gericht oder der Schlichtungsstelle durchsetzen kann, falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist. Die Mitglieder unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz, damit sie die Rechte ihrer Kollegen durchsetzen können.
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