Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

Achtung, Haftung! So sichern Sie sich im Arbeitsalltag ab

Als Pflegefachkraft treffen Sie tagtäglich eine Vielzahl von Entscheidungen. Nicht wenige davon berühren auch die Rechtsebene. Es gilt: Je besser Sie sich auskennen, desto souveräner können Sie agieren und sich […]

Nicole Ott

12.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Als Pflegefachkraft treffen Sie tagtäglich eine Vielzahl von Entscheidungen. Nicht wenige davon berühren auch die Rechtsebene. Es gilt: Je besser Sie sich auskennen, desto souveräner können Sie agieren und sich auch selbst absichern.

Praxisbeispiel: „Egal, was wir machen, wir stehen sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis“, hat mir letzten Dienstag meine Kollegin Anna gesagt, als wir uns über den Wunsch unseres Pflegekunden Herrn Höfer unterhalten haben. Er möchte seine Bettseitenteile über Nacht nach oben gestellt bekommen, allerdings ist er schon recht demenzerkrankt. Wir hatten uns die Frage gestellt, wie wir uns am besten gegen den Vorwurf einer FEM (freiheitseinschränkende Maßnahme) absichern können:

  • Ist es okay, wenn wir ihn das übliche Formular unterzeichnen lassen, das bestätigt, dass er die Bettseitenteile auf eigenen Wunsch hochgestellt haben möchte?
  • Gilt das auch, obwohl er eine Demenz hat? Oder müssen wir in diesem Fall seine bevollmächtigte Tochter fragen?

Darf sie das überhaupt entscheiden oder zählt das Ganze nicht eher als FEM, über die nur das zuständige Betreuungsgericht entscheiden kann?

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