Wenn Sie einen Newsletter für Kunden, Interessenten und Kooperationspartner einrichten, müssen Sie § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten.
In Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das grundsätzlich, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn der Betroffene dem zugestimmt hat.
Fragen Sie nach, ob Ihre E-Mails erwünscht sind
Grundsätzlich gilt auch die erste Mail, mit der Sie anfragen, ob der Empfänger einwilligt, Ihren Newsletter zu bekommen, als Verstoß gegen § 7 UWG. Doch wie immer gibt es auch hier Ausnahmen: Sie brauchen keine Einwilligung, wenn Ihnen der Empfänger seine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit den Leistungen Ihrer Einrichtung gegeben hat. Prüfen Sie also die Adressen, die Sie verwenden wollen, in dieser Hinsicht. Willigt der Empfänger dann ein, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und Sie verärgern niemanden. Einen Mustertext für die erste E-Mail, mit der Sie um Einwilligung bitten, zeigen wir Ihnen unten.
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