Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitsverträge angepasst werden müssen, z. B. weil Mitarbeiter andere Aufgaben übernehmen oder sich die Arbeitszeiten ändern. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter insgesamt vereinheitlichen möchten. Informieren Sie sich in diesem Beitrag, worauf es bei solchen Änderungen ankommt.
Fakt 1: Keine einseitigen Änderungen
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag auf Augenhöhe. Das heißt: Sie können bestehende Arbeitsverträge nicht einseitig ändern. Wenn Sie sich hingegen mit dem Mitarbeiter einig sind, ist eine Anpassung des Arbeitsvertrags problemlos möglich.
Fakt 2: Änderungsmöglichkeiten sind beschränkt
Als Arbeitgeber sind Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag zu ändern, beschränkt. Daher gilt es, zunächst einmal das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern zu suchen. Erklären Sie ihnen, warum eine Änderung des Vertrags notwendig ist und was die Änderungen konkret bedeuten. Häufig lässt sich in einem vernünftigen und lösungsorientierten Gespräch eine einvernehmliche Anpassung des Arbeitsvertrags erzielen. Hierfür bieten sich 2 Möglichkeiten an, um diese praktisch und transparent umzusetzen:
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