Ihre Mitarbeiter sind bei Wegeunfällen, also bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg, gesetzlich unfallversichert. Das ist eine große Beruhigung, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt. Allerdings gibt es einige Versicherungslücken, die man erst kennenlernt, wenn man feststellt, dass man in der konkreten Unfallsituation doch nicht versichert ist. Hier möchte der Gesetzgeber jetzt für Abhilfe sorgen und einige dieser tückischen Regelungslücken schließen.
Kabinett beschließt UnfallversicherungsWeiterentwicklungsgesetz
Das Bundeskabinett hat Ende August 2024 das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, zum einen um bürokratische Abläufe zu vereinfachen, zum anderen aber auch um Regelungslücken zu schließen.
Versicherungsschutz für Umwege wird erweitert
Bereits jetzt sind Ihre Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg gesetzlich unfallversichert. Dies gilt aber im Grundsatz nur für den direkten Weg zur Arbeit oder den direkten Heimweg. Umwege, die nicht dienstlich motiviert sind, fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, da sie nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
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