„Personalplanung – Nachwuchskräfte“

Ärztliche Untersuchung − für Ihre Auszubildenden Pflicht

So wie jeder Arbeitgeber möchten auch Sie gesunde und damit leistungsfähige Mitarbeiter gewinnen – also Auszubildende, die den Anforderungen des Ausbildungsberufs gesundheitlich gewachsen sind. Daher müssen Auszubildende vor Abschluss eines […]

Renate Tief

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

So wie jeder Arbeitgeber möchten auch Sie gesunde und damit leistungsfähige Mitarbeiter gewinnen – also Auszubildende, die den Anforderungen des Ausbildungsberufs gesundheitlich gewachsen sind. Daher müssen Auszubildende vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer zukünftigen Tätigkeiten nachweisen. Außerdem gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die vor der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten umgesetzt werden müssen. Wir haben das Wichtigste dazu hier für Sie zusammengefasst.

Welche Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Neben dem freiwilligen Nachweis der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern ist für Auszubildende, die jünger als 18 Jahre alt sind, eine ärztliche Bescheinigung notwendig.

Rechtsgrundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, in dem es in § 32 Abs. 1 heißt:

„Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.“