ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Aktivrente nutzen – Pflegekräfte länger halten

Seit 1. Januar 2026 können Pflegekräfte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen. Für Sie ist das eine Chance, erfahrene Mitarbeiter länger zu […]

Judith Barth

15.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Seit 1. Januar 2026 können Pflegekräfte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen. Für Sie ist das eine Chance, erfahrene Mitarbeiter länger zu halten. Alte Rentenklauseln in Arbeitsverträgen können diesen Plan jedoch zunichtemachen.

Was die Aktivrente bringt

Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Steuerfreibetrag von jährlich 24.000 € (§ 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz). Begünstigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze unabhängig davon, ob sie zugleich Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Nicht begünstigt sind Selbstständige, Beamte und Minijobber. Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung fallen weiter an.

Achtung, Falle: alte Rentenklauseln

In vielen Pflegeunternehmen liegen Arbeitsverträge aus den 1990er und 2000erJahren in der Schublade. Häufig enthalten sie eine Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald der Mitarbeiter eine Altersrente bezieht – auch bei vorgezogener oder Teilrente. Wer das übersieht, verliert die Pflegekraft, die er eigentlich halten wollte.

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