HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Aktuelles Urteil: Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist kein Arbeitsunfall 

Ihre Mitarbeiter sind nicht nur während der Tätigkeit für Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihren Pflegedienst, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für […]

Judith Barth

26.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Ihre Mitarbeiter sind nicht nur während der Tätigkeit für Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihren Pflegedienst, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrt und Gesundheitspflege (BGW) unfallversichert. Allerdings ist nur der direkte Weg versichert und keine privaten Umwege – auch nicht ausnahmsweise, wie das folgende aktuelle Urteil noch einmal deutlich macht.

Der Fall: Unfall auf dem Weg zur Tankstelle

Eine Auszubildende wollte morgens mit ihrem Motorrad zu ihrer Ausbildungsstätte fahren. Während der Fahrt bemerkte sie, dass das Benzin wohl nicht mehr reichen würde, um auf der Arbeit anzukommen. Daher unterbrach sie den Weg zur Arbeit und fuhr zu einer in der entgegengesetzten Richtung liegenden Tankstelle. Auf dem Weg dorthin stürzte sie so schwer, dass sie wegen einer Beinverletzung mehrere Wochen arbeitsunfähig war.

Die Auszubildende vertrat die Ansicht, es handele sich um einen Arbeitsunfall, da sie den geringen Benzinstand erst nach Beginn der Fahrt bemerkt hatte und dieser darauf zurückzuführen gewesen sei, dass ihr Bruder den Tank des Motorrads praktisch leer gefahren und sie hierüber nicht informiert habe. Daher sei die Notwendigkeit, auf dem Weg zur Arbeit noch tanken zu müssen, für sie unvorhersehbar gewesen, sodass ausnahmsweise doch ein Arbeitsbzw. Wegeunfall anzunehmen sei.

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