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Aktuelles von der BGW – Schutzhandschuhe bei der Grundpflege?

Wie ist es in Ihrer Pflegeeinrichtung? Tragen Sie flüssigkeitsdichte medizinische Einmalhandschuhe, wenn Sie einen Pflegekunden waschen oder einreiben? Falls nicht, sollten Sie wissen, dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege […]

Annett Urban

01.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Wie ist es in Ihrer Pflegeeinrichtung? Tragen Sie flüssigkeitsdichte medizinische Einmalhandschuhe, wenn Sie einen Pflegekunden waschen oder einreiben? Falls nicht, sollten Sie wissen, dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) das Tragen von flüssigkeitsdichten medizinischen Einmalhandschuhen nicht nur aus hygienischen Gründen, sondern auch zum Schutz Ihrer Haut empfiehlt.

Denn der Kontakt mit Wasser und hautreizenden Substanzen wie Seifen oder Waschlotionen kann die Hautbarriere schädigen und zu Irritationen oder sogar Handekzemen führen. Die BGW betont, dass flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe einen wirksamen Schutz bieten, indem sie den direkten Kontakt mit Wasser und schädlichen Substanzen minimieren.

Auch bei der Anwendung von Kosmetika Ihrer Pflegekunden, die Allergien auslösen können, sind Handschuhe unerlässlich. Aus Sicht der BGW ist es für die Hautgesundheit wichtig, dass Pflegekräfte flüssigkeitsdichte medizinische Einmalhandschuhe verwenden:

  • wenn sie Körperwaschungen oder Einreibungen bei einem Pflegekunden erbringen oder
  • um Verschmutzungen der Hände, die ein Händewaschen erfordern, zu vermeiden.

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