Effiziente Praxisorganisation

Akuttermine auch online anbieten – geht das?

Jetzt kann Ihr Chef seinen Patienten anbieten, über die eigene Homepage Akuttermine zu buchen. Grundlage dafür ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Bisher war der manchmal umständliche Umweg über die […]

Renate Tief

24.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Jetzt kann Ihr Chef seinen Patienten anbieten, über die eigene Homepage Akuttermine zu buchen. Grundlage dafür ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Bisher war der manchmal umständliche Umweg über die Terminservicestelle (TSS) erforderlich. Seit 2019 erhalten Ärzte bei „schnellen“ Terminen über die TSS ein zusätzliches extrabudgetäres Honorar. Jetzt gibt es eine passende EDV-technische Vereinfachung, die mit der eigenen Praxis-Website umsetzbar ist.

Wann darf der Patient einen Akuttermin buchen?

Der Patient ist nur dann berechtigt, einen Akuttermin in Anspruch zu nehmen, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss im Vorfeld festgestellt werden, was der Patient digital selbst in die Wege leiten kann.

Wie wird die Notwendigkeit digital ermittelt?

Dafür wurde das sogenannte SmED-System „SmED = Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ entwickelt. Die Patienten geben im Rahmen einer Online-Abfrage ihre gesundheitlichen Beschwerden ein. Am Ende der Abfrage erhalten sie vom System eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs.