Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) vorgelegt. Noch im Oktober soll das parlamentarische Gesetzgebungs-
verfahren starten. Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen zu verbessern und die „vielfältigen Kompetenzen“ der Pflegenden stärker zu nutzen.
Das sieht der Entwurf des PKG bisher vor
- Für die Profession Pflege soll eine einheitliche Berufsvertretung auf Bundesebene eingerichtet werden, um diese weiterzuentwickeln.
- Der Berufsvertretung ist die Aufgabe zugedacht, „Empfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben“ zu erarbeiten.
- Im Rahmen eines Modellprojektes soll überprüft werden, ob Pflegefachpersonen in Zukunft mit der Übernahme von Aufgaben betraut werden können.
- Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen sollen künftig auch im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften ihre Gültigkeit haben.
- Die Ausübung von erweiterten heilkundlichen Aufgaben soll letztlich in die Regelversorgung überführt werden – das gilt für die Bereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz.
- Der bisher verwendete Begriff Pflegefachkraft/Pflegefachkräfte soll abgeschafft und durch Pflegefachperson/-en ersetzt werden.
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