Pflegedokumentationen enthalten Gesundheitsdaten und damit sensible Informationen der höchsten Schutzkategorie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das ordnungsgemäße Vernichten dieser Papierakten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist kein banaler Entsorgungsvorgang, sondern ein hochsensibler datenschutzrechtlicher Prozess. Für eine rechtssichere Aktenvernichtung müssen Betreiber exakte technische Standards einhalten und externe Dienstleister strikt kontrollieren.
Der technische Maßstab: die DIN-Norm 66399
Die technische Umsetzung der Aktenvernichtung ist in Deutschland durch die DIN-Norm 66399 (bzw. die internationale ISO/IEC 21964) verbindlich geregelt. Diese Norm unterscheidet 3 Schutzklassen und 7 Sicherheitsstufen, je nach Sensibilität der Daten.
Für Ihre Pflegedokumentationen gelten zwingend folgende Einstufungen:
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