In Ihrem Qualitätsmanagement analysieren Sie Sturzereignisse und werten sie aus. Für diese Auswertung schauen Sie sich die Aussagen eines Sturzereignisprotokolls genau an. Diese sind gerade in den stationären Einrichtungen häufig unter haftungsrechtlichen Aspekten konzipiert, sie sollen also vorrangig als Nachweis für die Versicherung (Krankenkassen und Haftpflichtversicherung) dienen. In der aktuellen Ausgabe des Expertenstandards ist ausdrücklich aufgenommen, dass die Analyse von Stürzen erfolgen soll, dabei spielen haftungsrechtliche Aspekte aber eine untergeordnete Rolle. Sie möchten möglichst viele Informationen über den erfolgten Sturz erhalten, um zukünftige Stürze des Klienten zu verhindern. Und das ist die eigentliche Grundidee eines Sturzereignisprotokolls.
Stellen Sie in der Analyse eines Sturz ereignisses deshalb folgende Fragen:
- Wie ist es bei dem Pflegekunden zu dem Sturz gekommen?
- Was wollte der Pflegekunde tun, bevor er gestürzt ist?
- Gibt es eine Häufung von Situationen, in denen das Sturzrisiko dieses Pflegekunden besonders hoch ist?
Aus diesen Erkenntnissen können Ihre Pflegekräfte ableiten, ob zu den bisher durchgeführten Maßnahmen weitere oder andere Maßnahmen erforderlich sind. Die Analyse der individuellen Situation ist entscheidend für das weitere Vorgehen. Eine Pflegefachkraft muss demnach die Kompetenz haben, die Effektivität sturzprophylaktischer Maßnahmen zu beurteilen und Sturzereignisse zu analysieren.
Testen Sie jetzt „Qualität in der Pflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Qualitätsbeauftragten!
Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.