Immer wieder flattern Ihnen Schreiben privater Versicherungen ins Haus, die von Ihnen einen ärztlichen Bericht fordern. In den meisten Fällen liegt sogar eine korrekte Schweigepflichtsentbindung Ihres Patienten bei. Doch man mutet Ihnen zu, diese Leistungen für ein „Taschengeld“ durchzuführen. Zweifellos können Sie das Honorar, das Ihnen die PKVen anbieten – es liegt meist zwischen 15 und 30 €, in seltenen Fällen bei 40 € –, in der Regel nur ablehnen, da es viel zu niedrig ist. Doch wie viel Honorar dürfen Sie verlangen? Was ist erlaubt? Müssen Sie sich an die GOÄ halten? Diese und viele andere ungeklärte Fragen drängen sich in diesem Zusammenhang auf. Unser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, um eine angemessene Vergütung zu erhalten.
Bei diesen Anfragen fragt man Sie meist nach Zusammenhängen, Quantifizierungen (z. B. Grad einer Beeinträchtigung) oder Prognosen. Das bedeutet: Es handelt sich nicht nur um einen „Bericht“, sondern eigentlich um ein Gutachten.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um ein relativ einfach auszufüllendes Formular oder um einen frei verfassten Text handelt. Es handelt sich in jedem Fall um eine gutachtliche Stellungnahme, die von Ihnen verlangt wird.
| GOÄ-Ziffer | Leistungsbeschreibung | Faktor | Honorar (€) |
| 80 | Schriftliche gutachtliche Äußerung | 1,0 – 3,5 | 17,49 – 61,20 |
| 85 | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß überstei- genden Aufwand, je angefangene Stunde | 1,0 – 3,5 | 29,14 – 102,00 |
| 95 | Schreibgebühr, je angefangene DIN-A4-Seite | — | 3,50 |
| 96 | Schreibgebühr, je Kopie | — | 0,17 |