Sicherlich kennen Sie auch den Konflikt, den es immer wieder einmal mit Angehörigen gibt, wenn diese Informationen und Maßnahmen von Ihnen fordern, ohne dafür befugt zu sein. Möglich wäre zwar, dass Sie sich auf die juristische Ebene zurückziehen, doch ist das nicht sehr konsensfördernd.
Ein Leitsatz der Palliative Care lautet: Der Zugehörige und der zu Pflegende sind gemeinsamer Adressat der Palliative Care. Das bedeutet hingegen nicht, dass Verwandte, die nicht hierzu befugt sind, über alle Informationen über den zu Pflegenden verfügen dürfen. Ein Angehörigenverhältnis erlaubt nicht automatisch, Patientendaten zu erhalten oder bestimmte Maßnahmen zu fordern.
Zeigen Sie die Vorteile auf
Immer wieder zeigt die Praxis, dass Familienmitglieder mit der Betreuung eines zu Pflegenden betraut werden, mit dieser Aufgabe aber heillos überfordert sind. Dann kann ein gesetzlicher Betreuer eine entlastende Funktion für einen Angehörigen haben.
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Jede Ausgabe zeigt Ihnen Wege für eine würdevolle Pflege und Betreuung von Menschen auf, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden. Auf der Basis von Respekt gegenüber dem Leben und der Autonomie des Menschen erfahren Sie regelmäßig, wie Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit Kompetenz, Wahrhaftigkeit und Einfühlungsvermögen durchführen.