Immer wieder versuchen Krankenkassen, die Durchführung verordneter HKP-Leistungen gemäß § 37 SGB V auf die Patienten selbst oder deren Angehörige zu übertragen. Beispielsweise genehmigen sie eine behandlungspflegerische Leistung für 2 Wochen, fordern aber gleichzeitig, dass Ihre Mitarbeiter während dieser Zeit Angehörige oder Patienten anleiten, damit diese die Maßnahmen anschließend selbst durchführen können.
Kassen verlangen häufig ein Anleitungsprotokoll
Zeigt sich im Rahmen der verordneten HKP-Leistung mit Anleitung, dass der Patient oder ggf. z. B. sein Angehöriger nach Anleitung die Leistung nicht selbst übernehmen kann, muss der Pflegedienst erneut eine Verordnung für häusliche Krankenpflege einreichen. Krankenkassen verlangen dann häufig ein Anleitungsprotokoll, das dokumentiert, ob und in welchem Umfang eine Anleitung stattgefunden hat und welche Hindernisse dabei auftraten.
Prüfen Sie Ihre Verträge zum Thema „Anleitung“
Für den Fall, dass in Ihren Verträgen hierzu keine Regelung getroffen wurde, stellen wir Ihnen ein Muster-Anleitungsprotokoll zur Verfügung, das Sie während der Anleitungszeit nutzen können.
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