THEMENHEFT: Datenschutz Update 2024

Anspruch auf eine Gehalts­ abrechnung auf Papier

Die Digitalisierung macht auch vor der Pflege nicht halt. Vie­le Einrichtungen gehen dazu über, Gehaltsabrechnungen nur noch digital zu verschicken. Was aber, wenn Mitarbeiter nicht damit einverstanden sind? Diese Frage […]

Judith Barth

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Digitalisierung macht auch vor der Pflege nicht halt. Vie­le Einrichtungen gehen dazu über, Gehaltsabrechnungen nur noch digital zu verschicken. Was aber, wenn Mitarbeiter nicht damit einverstanden sind? Diese Frage musste jetzt das Landes­arbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entscheiden.

Der Fall: Lohnabrechnung per E-Mail

Ein Arbeitgeber richtete für alle Mitarbeiter ein digitales Postfach ein. In diesem sollten den Mitarbeitern die Gehaltsabrechnungen zum Download bereitgestellt werden. Damit war eine Mitarbeiterin nicht einverstanden. Sie verlangte trotz des digitalen Postfachs, dass sie ihre Gehaltsabrechnungen auf Papier bekommen sollte. Es kam zur Klage, die schließlich das LAG entscheiden musste.

Das Urteil: Anspruch auf Gehaltsabrechnung auf Papier

Das LAG Niedersachsen gab der Mitarbeiterin recht. Die Richter entschieden, dass der Arbeitgeber den Versand von Entgeltabrechnungen auf Papier nicht hätte einfach einstellen können. Zwar könnten Entgeltabrechnungen auch in Textform, also z. B. per E-Mail, versandt werden. Eine Entgeltabrechnung gehe den Mitarbeiter nach § 130 Bürgerliches Gesetzbuch nur dann wirksam zu, wenn die Mitarbeiter hierin einwilligten.

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