HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Ansteckende Krankheiten: Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben

Während der Corona-Pandemie standen Sie in (fast) täglichem Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Allerdings bestehen die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach wie […]

Judith Barth

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Während der Corona-Pandemie standen Sie in (fast) täglichem Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Allerdings bestehen die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach wie vor. Diese werfen eine Reihe von rechtlichen Fragen auf. Die 5 häufigsten möchte ich Ihnen hier beantworten.

Frage: Warum muss ich bestimmte, ansteckende Infektionskrankheiten dem zuständigen Gesundheitsamt melden?

Antwort: Die Meldepflicht für Pflegeeinrichtungen ergibt sich aus § 8 IfSG. Neben Ihnen sind auch Ärzte und andere Angehörige der Heilund Pflegeberufe zur Meldung bestimmter ansteckender Krankheiten verpflichtet.

Frage: Das Auftreten welcher Krankheiten muss ich dem Gesundheitsamt melden?

Antwort: Welche Krankheiten meldepflichtig sind, ergibt sich aus § 8 IfSG, unter anderem:

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