Pflegende arbeiten mit Angehörigen häufig über Jahre zusammen und entwickeln ein gutes, professionelles Vertrauensverhältnis zueinander. Idealerweise. Manchmal liegen die Dinge jedoch anders, wie uns unserer Leserin Monika H. aus Brandenburg aktuell schilderte: Am dritten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres kam der Sohn einer Heimbewohnerin mit Demenz zu Besuch. Die rechtliche Betreuung hat die Tochter inne, die allerdings nicht zugegen war. Der Sohn forderte, eine Kopie der Pflegedokumentation zu erhalten, da seine Mutter keine Auskünfte geben könne. Pflegefachperson Sven H. verweigerte die Herausgabe, woraufhin der Sohn drohte, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hat ein Sohn Anspruch auf Einsicht in die Pflegedokumentation oder kann er eine Kopie verlangen?
Sven H. hat in diesem Fall völlig richtig gehandelt. Der Sohn hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme oder die Aushändi gung einer Kopie der Pflegedokumentation seiner Mutter. Im Gegenteil: Die schichtleitende Pflegefachperson Sven H. war sogar zur Ablehnung verpflichtet und hätte mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, hätte er anders gehandelt. Das Angebot, die in der Nähe lebende Tochter hinzuzuziehen, um ggf. als Bevollmächtigte zu handeln, lehnte der Angehöri ge ab. Auch ein klärendes Gespräch zur Rechtslage war nicht erfolgreich. Die Anwaltsdrohung darf sowohl Sven H. als auch das gesamte Pflegeteam mit einiger Gelassenheit betrachten.
Wer hat Anspruch auf Einsicht in die Pflegedokumentation?
Anspruch auf Einsicht bzw. Kopie haben grundsätzlich diese Personen:
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