HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Arbeiten trotz Krankschreibung? Antworten auf Ihre Fragen

In Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten ist Personalmangel Alltag. Viele Mitarbeitende möchten trotz Krankschreibung frühzeitig zurückkehren – sei es aus Pflichtgefühl gegenüber den Pflegebedürftigen oder um die Kollegen nicht zusätzlich zu […]

Judith Barth

03.11.2025 · 2 Min Lesezeit

In Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten ist Personalmangel Alltag. Viele Mitarbeitende möchten trotz Krankschreibung frühzeitig zurückkehren – sei es aus Pflichtgefühl gegenüber den Pflegebedürftigen oder um die Kollegen nicht zusätzlich zu belasten. Für Sie als Personalverantwortliche ist entscheidend: Unter welchen Bedingungen ist das rechtlich möglich? Die wichtigsten Antworten finden Sie in folgendem Beitrag.

Frage 1: Dürfen Mitarbeitende trotz laufender Krankschreibung arbeiten?

Antwort: Ja. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Sie bescheinigt nur die vermutete Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU). Wer sich vorzeitig wieder belastbar fühlt, darf zurückkehren – vorausgesetzt, es liegt keine ansteckende Krankheit vor. Sollte sich die AU doch fortsetzen, ist eine neue Krankschreibung erforderlich.

Frage 2: Müssen Mitarbeitende eine Gesundschreibung vom Arzt vorlegen, wenn sie früher zurückkehren?

Antwort: Nein. Eine „Gesundschreibung“ ist in der Regel nicht notwendig. Mitarbeitende dürfen eigenverantwortlich zurückkehren.

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