Unser Arbeitsrecht ist ständig im Wandel. Das Kuriose: Die eigentlichen Gesetze ändern sich oft gar nicht. Häufig kommt es auf die Auslegung dieser Gesetze an, und die erfolgt final durch die Rechtsprechung. Auch in den nachfolgenden 3 Urteilen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wurden bisher für unumstößlich gehaltene arbeitsrechtliche Grundsätze abgeändert. Zum Teil mit einer erheblichen Bedeutung auch für Ihren Arbeitsalltag.
1. Grundsatz: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bindend
Sie kennen das genau: Ein Mitarbeiter kündigt, und quasi gleichzeitig folgt die Krankmeldung (AU) bis zum Ende der Arbeitszeit. Bisher konnten Sie wenig dagegen unternehmen, weil die Glaubwürdigkeit der ärztlichen Bescheinigung schwer zu erschüttern war. Doch das hat das BAG nun geändert.
Die Veränderung: Bei passgenauer AU ist nun der Arbeitnehmer in der Beweislast
Wenn ein Mitarbeiter nach Erhalt einer Kündigung eine Krankschreibung – oder mehrere – vorlegt, die genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht, können Sie als Arbeitgeber diese anzweifeln. Das gilt erst recht, wenn er am 1. Tag danach – offenbar gesundet – eine Stelle bei einem anderen Unternehmen antritt.
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