Das Thema „Arbeitsschutz“ genießt nicht erst seit der Pandemie eine hohe Priorität. Schließlich mussten auch davor eine Reihe von Anforderungsmerkmalen beachtet werden. Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen Überblick, in welchen Bereichen Ihrer Einrichtung womöglich Handlungsbedarfe bestehen.
Letzte Woche erst erhielt ich einen Anruf einer Heimaufsichtsbehörde, die für eine stationäre Pflegeeinrichtung, für die ich verantwortlich bin, zuständig ist. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass bei ihm eine Beschwerde von Pflegemitarbeitern eingegangen sei, in deren Rahmen sie sich über die vielen Überstunden beklagten. So gäbe es sogar „Spitzenreiter“ im Pflegeteam mit fast 200 Überstunden. Der Mitarbeiter der Behörde verlangt nun einen Maßnahmenplan, wie wir die Überstunden der Mitarbeiter abbauen können. In unserem Gespräch verwies er auch auf den Arbeitsschutz und meinte, dass so viele Überstunden nur unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit aufgebaut werden konnten. Wenn sich die Situation nicht ändere, würde er das ggf. mal über das Gewerbeaufsichtsamt prüfen lassen. Für die Einrichtung würde das – bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz – ein empfindliches Bußgeld bedeuten.
ARBEITSBEDINGUNGEN WERDEN NICHT EINFACHER
Das Beispiel macht deutlich: Mit tatsächlichen oder auch vermeintlichen Verstößen im Bereich des Arbeitsschutzes ist nicht zu spaßen. Sie erleben das tagtäglich in Ihrer Einrichtung: Die Rahmenbedingungen in der Pflege ändern sich ständig. Einerseits haben rechtliche Veränderungen große Auswirkungen, andererseits verändert sich auch unsere Zielgruppe zunehmend. Auch das Krankheitsspektrum der Bewohner ist vielfältiger. Eine Entwicklung, die in den letzten Jahren spürbar war, ist z. B. auch die Zunahme von Infektionsgefahren – und zwar nicht nur durch die akute Pandemie, sondern z. B. auch durch multiresistente Erreger. Auch hier wird deutlich:
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