HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Arbeitsschutz-Schulungen: neue Nachweispflicht ab 2026

Seit 2026 reicht die Unterschriftenliste nicht mehr, um nachzuweisen, dass Sie Ihr Team im Arbeitsschutz geschult haben. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG) verlangt den Nachweis, dass Beschäftigte Schulungsinhalte verstanden haben und anwenden […]

Judith Barth

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Seit 2026 reicht die Unterschriftenliste nicht mehr, um nachzuweisen, dass Sie Ihr Team im Arbeitsschutz geschult haben. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG) verlangt den Nachweis, dass Beschäftigte Schulungsinhalte verstanden haben und anwenden können. Wie gelingt Ihnen das?

Was ändert sich konkret?

Bis Ende 2025 reichte für Unterweisungen die bloße Anwesenheit eines Beschäftigten, dokumentiert durch seine Unterschrift. Das ArbSchKonG von 2021 verschärft ab 2026 die Anforderungen: Behörden führen verstärkt Kontrollen durch und prüfen dabei auch Sicherheitsunterweisungen.

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