Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit: 7 Fragen, die unsere Leser häufig rund um Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft stellen

Auch in einer Tagespflege mit nur wenigen Mitarbeitern sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) elementare Bestandteile der Arbeitssicherheit. Selbst als sehr kleine Tagespflege mit weniger als 10 […]

Mark Schmolke

21.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Auch in einer Tagespflege mit nur wenigen Mitarbeitern sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) elementare Bestandteile der Arbeitssicherheit. Selbst als sehr kleine Tagespflege mit weniger als 10 Beschäftigten kommen Sie um bestimmte Grunddienstleistungen nicht herum. Aber wie genau muss diese Leistung eigentlich aussehen? Was dürfen Betriebsarzt und FaSi und was nicht? Die Antworten auf Ihre Fragen rund um dieses Thema haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt:

Frage 1: „Welchen Betreuungsumfang durch Betriebsarzt und FaSi muss ich in meiner Tagespflege haben?“

Der erforderliche Betreuungsumfang ist von Ihrem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft [BGW] bzw. GUV) in der sogenannten „DGUV Vorschrift 2“ vorgegeben und sollte überwiegend direkt bei Ihnen in der Tagespflege erbracht werden. Er hängt von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und vom gewählten Betreuungsmodell ab. Um zu ermitteln, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen infrage kommt, rechnen Sie die Beschäftigtenzahl in Vollzeitstellen um. Beschäftigte, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,5 zu berücksichtigen. Beschäftigte, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,75 zu berücksichtigen. Je nach Betriebsgröße können Sie wählen zwischen:

  1. Regelbetreuung bis maximal 10 Beschäftigte (berechnet als Vollzeitstellen): Das bedeutet, dass Betriebsarzt und/oder FaSi regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) Ihren Betrieb aufsuchen und dabei u. a. die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz aktualisieren. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Anlässen, die eine Beratung durch Betriebsarzt und/oder FaSi erforderlich machen. Hierzu zählt z. B. die Einstellung von neuen Mitarbeitern. Feste Einsatzzeiten sind nicht vorgesehen. Diese Betreuung ist meist recht günstig.
  2. Regelbetreuung bei mehr als 10 Beschäftigten: Hier sind feste Einsatzzeiten von 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr gemeinsam von Betriebsarzt und FaSi als „Grundbetreuung“ zu erbringen. Betriebsarzt und FaSi müssen hiervon jeder mindestens 0,2 Stunden zur Verfügung haben. Die verbleibenden 0,1 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr können Sie nach Bedarf zwischen Betriebsarzt und FaSi aufteilen. Zu dieser „Grundbetreuung“ kommen weitere „betriebsspezifische Leistungen“, die Sie frei zwischen Betriebsarzt und FaSi aufteilen können, hinzu. Die vereinbarten betriebsspezifischen Leistungen und ihre Aufteilung müssen schriftlich fixiert werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gehören z. B. zu den betriebsspezifischen Leistungen. Bei mehr als 20 Beschäftigten müssen Sie auch regelmäßig Arbeitsschutzausschusssitzungen durchführen. Die Teilnahme von Betriebsarzt und FaSi sollten Sie ebenfalls schriftlich vereinbaren. Anfahrtszeiten werden übrigens nicht auf die Einsatzzeit angerechnet.
  3. Alternative Betreuung bis maximal 50 Beschäftigte (Kopfzahl): Hierzu müssen Sie als „Unternehmer“, d. h. als Inhaber oder Geschäftsführer einer Tagespflege, eine einmalige Informations- und Motivationsschulung sowie spätestens alle 5 Jahre Fortbildungsmaßnahmen absolvieren, die z. B. durch die BGW angeboten werden. Nach den Schulungen müssen Sie dann selbst in Ihrer Einrichtung für die notwendigen Maßnahmen in Sachen Arbeitsschutz sorgen. Betriebsarzt und FaSi kommen dann nicht mehr regelmäßig zu Ihnen. Lediglich bei besonderen Anlässen ist eine Beratung durch Betriebsarzt und/oder FaSi erforderlich. Zu den besonderen Anlässen zählen in jedem Fall arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese Betreuungsform kann nur in Kooperation mit Verbänden/Dachorganisationen (wie z. B. dem BPA) oder arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Dienstleistern gewählt werden. Für Tagespflegen mit einem ja eher geringen Risiko im Bereich der Arbeitssicherheit ist dies der kostengünstigste Weg. Allerdings müssen Sie als Leitung dann auch an alle wichtigen Vorschriften selbst denken. Eine regelmäßige Beratung findet nicht statt.

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