Arbeitsunfälle gehören zum Alltag in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Ein rutschiger Boden, ein Sturz beim Heben eines Pflegebedürftigen oder eine Nadelstichverletzung – schnell ist etwas passiert. Für Sie als Führungskraft ist es unerlässlich, die rechtlichen Pflichten im Falle eines Arbeitsunfalls zu kennen und korrekt umzusetzen.
Was Sie rechtlich beachten müssen
Die rechtlichen Grundlagen für den Versicherungsschutz und Ihre Pflichten bei Arbeitsunfällen finden Sie im Sozialgesetzbuch VII. Konkret heißt das:
1. Arbeitsunfälle erkennen – § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und zu einem Gesundheitsschaden führt. Kommt ein Mitarbeiter zu Schaden, müssen Sie erkennen, ob es sich um einen Unfall handelt.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und