Viele Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sind personell unterbesetzt. Überstunden, durchgearbeitete Pausen und nicht eingehaltene Ruhezeiten sind da vielerorts inzwischen die Regel. Doch Vorsicht: Auf Dauer geht es nicht, jedenfalls dann nicht, wenn Sie ständig gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verstoßen. Dies schadet nämlich nicht nur den Mitarbeitern und trägt massiv zur Unzufriedenheit im Team bei, sondern kann bei Kontrollen auch teuer werden.
Vorgesetzte sind für die Einhaltung des ArbZG verantwortlich
Als Vorgesetzter sind Sie dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des ArbZG eingehalten werden. Hier finden Sie Regelungen zu den folgenden Aspekten:
- Pausen
- Ruhezeiten
- tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeiten
- Ausgleichszeiten
- Nachtarbeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit

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Das 24-seitige monatliche Magazin wird durch kurzweilige Zusammenfassungen im Audioformat ergänzt. Interaktive Coachingwebinare bieten Raum für Austausch und persönliche Fragestellungen. Das jährliche Siegel „Top-Führungskraft in der Pflege“ ist zudem eine perönliche Auszeichnung für herausragende Führungleistungen und verschafft gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil in der Personalbindung und im Recruiting.