THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Arbeitszeugnis: Diese Ansprüche Ihrer Beschäftigten sollten Sie kennen

Ein beträchtlicher Teil der Streitfälle vor den Arbeitsgerichten dreht sich um die (korrekte) Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Damit Sie in solchen Auseinandersetzungen mit guten Argumenten bestehen – oder gar nicht erst […]

Arnd von Boehmer

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein beträchtlicher Teil der Streitfälle vor den Arbeitsgerichten dreht sich um die (korrekte) Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Damit Sie in solchen Auseinandersetzungen mit guten Argumenten bestehen – oder gar nicht erst hineingeraten –, sollten Sie sich mit der aktuellen Rechtslage rund um die Zeugnisansprüche Ihrer (Ex-)Beschäftigten auskennen. Hier meine Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1.  Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ein Zeugnis verlangen können alle Personen, die nach § 5 BetrVG als Arbeitnehmer gelten. Dabei umfasst sind auch Auszubildende, sofern nicht – wie bei Pflegeschülern – die Berufsschule das Zeugnis erteilt. Der Anspruch besteht unabhängig von der Beschäftigungsdauer, einer Teilzeitbeschäftigung oder dem sozialrechtlichen Status als Minijobber bzw. einer kurzzeitigen (Aushilfs-)Beschäftigung. Außen vor sind Praktikanten, Freiwillige (FSJ, BfD) und Personen in Maßnahmen der Arbeitsförderung – sowie bei Ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmer.

2.  Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis kommt eher einer schriftlichen Bestätigung gleich. Es listet – neben den persönlichen Daten des Mitarbeiters und der Dauer der Beschäftigung – Angaben zur Tätigkeit des Mitarbeiters in Stichpunkten. Auf Wunsch des Mitarbeiters sind Sie verpflichtet, ein sog. qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Es enthält zusätzlich wertende Formulierungen zur Leistung, zum Engagement und zum Verhalten des Beschäftigten. Üblicherweise werden auch Erfolge oder besondere Aufgaben aufgezählt. Wichtig: Es ist ein Irrglaube, dass Mitarbeiter nur dann ein qualifiziertes Zeugnis verlangen können, wenn sie länger als 6 Monate an Bord waren. Allerdings muss die Zeit lang genug für eine Beurteilung gewesen sein. Diese setzen die Gerichte üblicherweise mit 6–8 Wochen an.

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