Immer wieder gibt es Streit um Arbeitszeugnisse. Insbesondere dann, wenn die Selbsteinschätzung der Mitarbeiter und Ihre Einschätzung auseinandergehen. Wichtig ist, dass Sie den folgenden Grundsatz im Hinterkopf behalten: Schlechte Leistungen, also alles, was schlechter als ein „befriedigend“ ist, müssen Sie beweisen. Mitarbeiter hingegen müssen beweisen, dass sie gute oder sehr gute Arbeit geleistet haben, wenn sie ein gutes oder sehr gutes Zeugnis haben möchten.
Diese Formulierungen spiegeln die Gesamtnote wider
Für die Formulierung stehen Ihnen im Rahmen der bekannten Formulierungen 2 Möglichkeiten offen: Sie können wahlweise bescheinigen, er habe seine Arbeit „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder aber (ohne „stets“) „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erbracht. In unserer Übersicht können Sie die typischen Formulierungen noch einmal nachvollziehen.
Entsprechend funktioniert der klassische Notencode im Zeugnisdeutsch nach dieser Formel: Er/Sie erfüllte seine/ ihre Aufgaben …
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