Die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihre Medizinprodukte aufbereiten, sind selbstverständlich so gestaltet, dass ein sinnvoller Ablauf der Aufbereitung möglich ist. Aber auch die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Sie nicht außer Acht lassen. Eine gute Planung ist deshalb wichtig und spart spätere teure Umbauten. Das Gleiche gilt für die Ausstattung der Räumlichkeiten. Bei der Begehung Ihrer Praxis prüfen die Behörden, ob Sie diese Standards einhalten. Mit unseren Tipps sind Sie auf der sicheren Seite.
So gestalten Sie Ihren Aufbereitungsraum vorschriftsmäßig
- Stellen Sie sicher, dass eine Rekontamination der desinfizierten oder sterilisierten Medizinprodukte in diesem Raum ausgeschlossen ist. Das erreichen Sie, indem Sie den Raum in eine unreine und eine reine Seite trennen.
- Die Aufbereitung in den Funktions- bzw. Eingriffsräumen ist nicht gestattet.
- Der Aufbereitungsraum Ihrer Praxis wird ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Eine multifunktionelle Nutzung (z. B. als Lager) ist verboten!
Schnellcheck: Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Mit der Muster-Checkliste halten Sie den Ist-Stand Ihres Aufbereitungsraums fest.