Frage: „Eine Kollegin in unserem Team trägt mehrere auffällige Piercings im Gesicht und lässt diese auch während des Dienstes sichtbar. Manche im Team sind unsicher, ob das im Hinblick auf Hygiene und Arbeitsschutz erlaubt ist. Gibt es klare Regeln und wie sollte man in der Einrichtung damit umgehen?“ (Claudia R., Hannover)
Antwort: Piercings im Dienst sind kein reines „Mode-Thema“, sondern berühren vor allem Fragen der Hygiene und des Arbeitsschutzes. Absolute Verbote gibt es gesetzlich nicht, wohl aber klare Vorgaben aus Infektionsprävention und Arbeitssicherheit. Schmuck darf die Tätigkeit nicht beeinträchtigen, keine Verletzungsgefahr bergen und muss hygienisch vertretbar sein. Das heißt konkret: Piercings, die im Kontakt mit Bewohnern eine Gefahr darstellen könnten, etwa durch Hängenbleiben oder Kontamination, müssen abgeklebt oder entfernt werden.
Wesentlich ist, dass Einrichtungen eindeutige Regelungen festlegen, die allen Mitarbeitern bekannt sind. Einheitliche Standards schaffen Sicherheit und verhindern, dass jeder Fall individuell ausgelegt wird. Führungskräfte sollten dabei nicht nur auf allgemeine Hygienerichtlinien verweisen, sondern konkrete Beispiele nennen. So kann etwa ein Nasenring beim Transfer leicht an einer Jacke hängen bleiben und sowohl den Bewohner als auch die Pflegekraft gefährden – solche Situationen passieren schneller, als man denkt. Im Arbeitsalltag empfiehlt es sich, Unsicherheiten sachlich anzusprechen und gemeinsam zu klären. Dabei geht es nicht um persönliche Vorlieben, sondern darum, wie Pflegekräfte sicher und regelkonform arbeiten können. Klare Vorgaben entlasten das Team, verhindern Missverständnisse und stellen sicher, dass Hygiene und Arbeitsschutz jederzeit gewährleistet sind.
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