LESERFRAGEN

AUSZUBILDENDEM KÜNDIGEN?

Unser Auszubildender hat nun schon mehrmals unentschuldigt gefehlt. Seine schulischen Leistungen verschlechtern sich zusehends, und auch in den Praxiseinsätzen arbeitet er nachlässig und zeigt kaum Interesse. Unter welchen Bedingungen können […]

Brigitte Leicher

24.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Unser Auszubildender hat nun schon mehrmals unentschuldigt gefehlt. Seine schulischen Leistungen verschlechtern sich zusehends, und auch in den Praxiseinsätzen arbeitet er nachlässig und zeigt kaum Interesse. Unter welchen Bedingungen können wir ihm kündigen?

ALIA U. AUS DORMAGEN

REDAKTION

Falls Ihr Azubi noch in der Probezeit ist, können Sie ihm problemlos ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit von Azubis beträgt zwingend mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate. Nach deren Ablauf wird es schwieriger. Eine ordentliche Kündigung ist unzulässig. Es gibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser ist immer dann gegeben, wenn Ihnen als Arbeitgeber die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Die Gründe hierfür werden von den Arbeitsgerichten jedoch strenger bewertet als bei anderen Arbeitsverhältnissen.Mahnen Sie das konkrete Fehlverhalten Ihres Azubis zuvor immer schriftlich ab. Hierzu muss ein konkreter Grund vorliegen. Die schlechten Schulnoten werden hierzu nicht ausreichen. Sie müssen eine konkrete Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis abmahnen. Falls Sie zuvor keine Abmahnung erteilt haben, besteht die Gefahr, dass ein Gericht die Kündigung als unwirksam erklärt. Wenn Sie länger als 2 Wochen von dem Kündigungsgrund Kenntnis hatten, ist sie ebenfalls unwirksam. In der schriftlichen Kündigung müssen die Gründe immer konkret benannt sein. Falls Sie einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung haben, müssen Sie diese in jedem Fall beteiligen, bevor Sie die Kündigung aussprechen.

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