EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

BÄK-Empfehlung: So erzielen Sie im Rahmen der GOÄ eine adäquate Vergütung

Zwar wurde die neue GOÄ auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig von einer großen Mehrheit der Delegierten verabschiedet, aber jetzt ist erst mal die Politik am Zug. Es wird erwartet, […]

Renate Tief

23.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Zwar wurde die neue GOÄ auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig von einer großen Mehrheit der Delegierten verabschiedet, aber jetzt ist erst mal die Politik am Zug. Es wird erwartet, dass noch in dieser Legislaturperiode die neue GOÄ in Kraft tritt. Halten Sie sich bis dahin an die von der Bundesärzteschaft sowie den Fachgesellschaften schon 2023 ausgesprochene Empfehlung – insbesondere für zuwendungsintensive Leistungen. Bei Bedarf können Sie die Honorierung Ihrer zeit- und zuwendungsintensiven privatärztlich erbrachten Leistungen mithilfe von Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen an den aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung anpassen – natürlich im Rahmen der Möglichkeiten, die die GOÄ zulässt. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie bei diesen Honorarvereinbarungen, den sogenannten Abdingungen, beachten müssen. Zu Ihrer Unterstützung habe ich Ihnen ein Muster-Dokument vorbereitet.

Was ist eine Abdingung?

Eine Abdingung ist eine schriftliche „abweichende Honorarvereinbarung“, die Sie mit Ihrem Privatpatienten treffen können. Und zwar immer dann, wenn Sie höhere Gebühren abrechnen möchten, als in der GOÄ festgelegt sind.

§ 2 GOÄ legt für eine Abdingung strenge Regeln fest

  • Abdingungen halten Sie immer schriftlich fest.
  • Abdingungen formulieren Sie stets individuell auf Ihren Patienten abgestimmt.
  • Für die Abdingung handeln Sie die Höhe der Steigerung für die entsprechenden Leistungsziffern vor der Verschriftlichung mit Ihren Patienten aus.