Als Pflegeeinrichtung/Pflegedienst müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie sich Bewerbern und Bestandsmitarbeitern als attraktiver Arbeitgeber darstellen. Geld hat hier – seit der Tarifbindung in der Pflege – nur noch eine nachgeordnete Bedeutung. Aber: Ein attraktives Fort- und Weiterbildungsangebot für alle Mitarbeiter ist da schon ein sehr gutes Argument für Sie.
Rückzahlungsvereinbarungen als Back-up für Pflegeeinrichtungen
Allerdings möchten Sie auch sicherstellen, dass Mitarbeiter, denen Sie eine kostspielige Aus-, Fortoder Weiterbildung bezahlen, eine gewisse Zeit bei Ihnen bleiben, damit sich diese Investition auch für Sie rentiert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt noch einmal deutlich gemacht, worauf es bei einer wirksamen Rückzahlungsvereinbarung ankommt.
Der Fall: Mitarbeiterdarlehen für Ausbildung
Ein Arbeitgeber gewährte einem Mitarbeiter ein Darlehen in Höhe von 60.000 €. Dieses sollte als Eigenanteil für eine Grundschulung als Pilot beim Arbeitgeber genutzt werden. Der Arbeitgeber bot weiter an, eine Folgeschulung zu finanzieren, falls er Bedarf an Co-Piloten habe. Außerdem wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter das Darlehen nicht zurückzahlen müsse, wenn dem Mitarbeiter innerhalb von 5 Jahren aus betrieblichen Gründen keine Stelle als Co-Pilot angeboten würde.
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