Viele Pflegekräfte, die schwanger werden, gehen für die Dauer der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot. Während des Beschäftigungsverbots erwerben Mitarbeiterinnen ganz reguläre Urlaubsansprüche, was bei mehreren aufeinanderfolgenden Schwangerschaften zu erheblichen „Urlaubsguthaben“ führen kann, wie der folgende Fall zeigt.
Der Fall: 68 Urlaubstage nach Beschäftigungsverbot
Eine Mitarbeiterin wurde schwanger und ging zum 01.12.2017 ins Beschäftigungsverbot. Ihr Arbeitsverhältnis endete zum 31.03.2020. Aufgrund von 2 aufeinanderfolgenden Schwangerschaften war sie seit dem 01.12.2017 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses durchgängig im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte sie die Auszahlung von 68 Urlaubstagen. Dieser Urlaub war während der Zeiten, in denen sie sich im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz befand, entstanden. Der Arbeitgeber verweigerte die Auszahlung, sodass schließlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden musste.
Das Urteil: Arbeitgeber muss Urlaub auszahlen
Das BAG verurteilte den Arbeitgeber, der Mitarbeiterin die Urlaubstage auszuzahlen, sodass hier ein Betrag von rund 13.000 € fällig wurde. Die Richter stellten klar, dass der Urlaubsanspruch von Schwangeren während eines Beschäftigungsverbots und während des Mutterschutzes fortbestehe. Dies gelte auch, wenn mehrere Schwangerschaften aufeinanderfolgen. Dies ergebe sich aus § 24 Mutterschutzgesetz.
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