Bewohner, für die das Sozialamt die Heimkosten übernimmt (ganz oder einen Teil), erhalten einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Sozialgesetzbuch XII § 35). Die Höhe des Barbetrags ist in § 27b SGB XII geregelt. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 152,01 €.
Ihr Bewohner kann den Barbetrag für folgende Ausgaben des täglichen Lebens nutzen:
- Zeitschriften/Bücher
- Individueller Bedarf an Körperpflegemitteln
- Kulturelle Veranstaltungen
- Instandhaltung von Kleidung
- Unterwäsche
- Kleinere Geschenke
Die Auflistung zeigt einige Beispiele. Im Grundsatz fallen alle Ausgaben hierunter, die persönliche Bedürfnisse Ihres Bewohners betreffen. Der Barbetrag soll keine Kosten decken, die als Leistungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen abgegolten sind, z. B. Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Einrichtung.
Testen Sie jetzt „Stationäre Pflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für PDLs im Alten- und Pflegeheim!
Jede Ausgabe bietet Ihnen aktuelle Informationen direkt aus der Praxis und rechtssichere Tipps für Ihre Leitungsaufgaben. Qualität und Sicherheit für Ihre Leitungs-Praxis im Alten- und Pflegeheim, die Ihnen den Berufsalltag als Pflegedienstleitung erleichtert!