Recht & Gesetz

BARBETRAG: DIESE RECHTLICHEN VORGABEN MÜSSEN SIE KENNEN

Bewohner, für die das Sozialamt die Heimkosten übernimmt (ganz oder einen Teil), erhalten einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Sozialgesetzbuch XII § 35). Die Höhe des Barbetrags ist in § 27b […]

Brigitte Leicher

01.08.2024 · 4 Min Lesezeit

Bewohner, für die das Sozialamt die Heimkosten übernimmt (ganz oder einen Teil), erhalten einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Sozialgesetzbuch XII § 35). Die Höhe des Barbetrags ist in § 27b SGB XII geregelt. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 152,01 €.

Ihr Bewohner kann den Barbetrag für folgende Ausgaben des täglichen Lebens nutzen:

  • Zeitschriften/Bücher
  • Individueller Bedarf an Körperpflegemitteln
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Instandhaltung von Kleidung
  • Unterwäsche
  • Kleinere Geschenke

Die Auflistung zeigt einige Beispiele. Im Grundsatz fal­len alle Ausgaben hierunter, die persönliche Bedürfnisse Ihres Bewohners betreffen. Der Barbetrag soll keine Kosten decken, die als Leistun­gen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen abgegolten sind, z. B. Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb der Einrichtung.

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